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BRUSTVERKLEINERUNG


zu große Brüste können eine Belastung sein ...

BRUSTVERKLEINERUNG


zu große Brüste können eine Belastung sein ...

PROF. KÜNTSCHER - IHR SPEZIALIST FÜR BRUSTCHIRURGIE BERÄT SIE GERN!

Von einer zu großen Brust (sog. Makromastie) spricht man im Allgemeinen ab einer BH-Körbchengröße von D. Jedoch gibt es auch immer wieder Frauen mit den BH-Größen E, F oder G.

Diese extrem großen Brüste verursachen Schmerzen durch eine Fehlbelastung der Wirbelsäule oder einschneidende BH-Träger. Besteht dieser Zustand lange Zeit können die Schäden an der Wirbelsäule irreversibel sein. Hinzu kommen Hautirritationen oder sogar Pilzinfektionen in den Hautfalten unter der Brust. Die betroffenen Frauen sind bei Sport und Bewegung deutlich eingeschränkt.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Brustverkleinerung in der Regel ab einem zu erwartenden Gewicht von 500 g Brustgewebe je Seite, welches bei der Operation entfernt wird. Vor der Operation benötigen Sie eine Krankenhauseinweisung Ihres Hausarztes, Gynäkologen oder Orthopäden (für Privatpatienten nicht notwendig).
Damit stellen Sie sich bitte in unserer Sprechstunde vor. Von uns erhalten Sie dann einen Befundbericht. Diesen Bericht und die Krankenhauseinweisung benötigen Sie bei Ihrer Krankenkasse, um die Kostenzusage zu beantragen. Zudem fertigen wir eine Fotodokumentation an. Diese kann Ihnen oder, wenn Sie damit einverstanden sind, dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) zur Verfügung gestellt werden. Der MDK prüft als unabhängiger Gutachter im Auftrag der Gesetzlichen Krankenkassen Ihren Fall und spricht danach eine Empfehlung zur Kostenübernahme aus. Die letztendliche Entscheidung liegt jedoch bei der gesetzlichen Krankenkasse selbst.
Für Privatpatienten ist der Prozess einfacher. Im Prinzip benötigen Sie hier keine Krankenhauseinweisung und keine Kostenzusage. Es empfiehlt sich jedoch mit dem Befundbericht bei der Kasse anzufragen, ob die Kosten getragen werden, um nicht im Nachhinein Probleme mit der Kostenerstattung zu haben.

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